Wichtiger
Hinweis:
Die
nachfolgenden Angaben und Informationen beschreiben die typische Anwendung
der FMEA. Bestimmte Sachverhalte müssen in den anwendenden Unternehmen
eindeutig definiert werden und könnten anders ausgelegt sein als
hier beschrieben!
A-Wert:
"Auftretenswahrscheinlichkeit"; Abschätzung der Wahrscheinlichkeit,
mit der die zu bewertende Fehlerursache
in einem definierten Zeitraum (z. B. spezifizierte Lebensdauer des Produktes)
/ bis zu einem definierten Zeitpunkt (z. B. letzte Endprüfung beim
Kunden) auftreten wird. Der Wertebereich erstreckt sich über die
ganzen Zahlen zwischen 1 (minimal) und 10 (maximal). Bewertungskataloge
konkretisieren diese Abstufung. Diese Angabe kann aus (Zuverlässigkeits-)
Berechnungen bzw. Erfahrungswerten ermittelt werden. Falls für
eine Fehlerursache zunächst keine Aussage über den A-Wert
gemacht werden kann, sollte dieser auf sein Maximum von 10 gesetzt werden,
um sicher zu einer Verbesserungsmaßnahme zu führen. Der A-Wert
geht in die Berechnung der RPZ ein. Der Minimierung
dieses Wertes kommt bei der Risikominimierung
eine besondere Bedeutung zu. Zur Begründung des gewählten
A-Wertes werden Vermeidungsmaßnahmen
angegeben.
Änderungsstand (verbesserter
Zustand):
Dokumentation der Änderungen einer Risikobewertung
für eine Fehlerursache von dem Anfangsstand
aus durch zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen. Im Änderungsstand
sind die einzelnen Verbesserungsmaßnahmen mit Verantwortlichem
und (geplantem) Erledigungstermin aufgeführt. Deren Auswirkung
auf das Risiko wird durch eine Neubewertung des
A-Wertes und des E-Wertes
ausgedrückt. Änderungsstände werden typischerweise im
Zuge der Risikominimierung für
Fehlerursachen erstellt, bei denen Verbesserungsbedarf festgestellt
wurde. Sie durchlaufen i. d. R. die Phasen "Vorschlag", "Umsetzung"
und "Abschluss".
In der Phase "Vorschlag" werden vom FMEA-Team
Möglichkeiten identifiziert, das Risiko für eine Fehlerursache
zu reduzieren. Über die zugeordneten A- und E-Werte wird der geschätzte
Nutzen dieser Maßnahmen ausgewiesen. Das zugeordnete Erledigungsdatum
deutet den möglichen Abschlusszeitpunkt der Maßnahmen an.
Die möglichen Verbesserungsmaßnahmen werden dann auf ihre
Kosten und Durchführbarkeit geprüft und über die Umsetzung
entschieden.
In der Phase "Umsetzung" befinden
sich Verbesserungsmaßnahmen, die akzeptiert wurden. Das zugeordnete
Erledigungsdatum zeigt den geplanten Abschlusszeitpunkt der Maßnahmen
an.
Nach Erledigung der Maßnahmen
treten diese in die Phase "Abschluss" ein. Jetzt wird die
ursprüngliche Abschätzung der erwarteten A- und E-Werte geprüft
und ggf. korrigiert sowie das tatsächliche Erledigungsdatum eingetragen.
Anfangsstand (derzeitiger Zustand):
Dokumentation der ursprünglichen Risikobewertung
für eine Fehlerursache. Hier wird
festgehalten, welches Risiko beim erstmaligen
Betrachten der Fehlerursache gefunden wurde. Basierend auf den bereits
wirkenden oder im Projektablauf fest eingeplanten Vermeidungsmaßnahmen
und Entdeckungsmaßnahmen wird
die Auftretenswahrscheinlichkeit
(A-Wert) der Fehlerursache und die Entdeckungswahrscheinlichkeit
(E-Wert) abgeschätzt. Die Risikobewertung
einer Fehlerursache im Anfangsstand ist bei Bedarf Ausgangspunkt für
die Empfehlung zusätzlicher Verbesserungsmaßnahmen in Form
von Änderungsständen.
Auftretenswahrscheinlichkeit
(A-Wert):
vgl. A-Wert
B-Wert:
"Bedeutung"; Maß für die Schadensschwere eines
Ereignisses. Der Wertebereich erstreckt sich über die ganzen Zahlen
zwischen 1 (keine Auswirkungen) und 10 (maximale Auswirkungen). Bewertungskataloge
konkretisieren diese Abstufung. Der B-Wert wird jeder möglichen
Fehlerfolge zugeordnet. Der B-Wert geht in
die Berechnung der RPZ ein. Sind für einen möglichen
Fehler mehrere Fehlerfolgen vorhanden, wird der höchste B-Wert
zur Berechnung der RPZ der über den möglichen Fehler verbundenen
Fehlerursachen verwendet. B-Werte von 9 und 10 (d. h. sicherheitskritische
Auswirkungen) dienen oft zusätzlich als Anhaltspunkte für
die Risikominimierung (Vermeidung einzelner
Fehler, die zu solchen Auswirkungen führen
können).
Bedeutung (B-Wert):
vgl. B-Wert
Derzeitiger Zustand (Anfangsstand):
vgl. Anfangsstand
Design-FMEA
(oder auch Konstruktions-FMEA):
Klassische Art der FMEA, die sich dadurch auszeichnet,
dass Baugruppen oder Bauteile auf Fehlermöglichkeiten
hin untersucht werden, die Auslegung dieser Teile als mögliche
Fehlerursachen angenommen wird und Fehlerfolgen
sich (direkt oder indirekt) auf das Gesamtprodukt beziehen. Die Design-FMEA
bewertet Entwürfe von Ausführungsunterlagen (z. B. technische
Zeichnungen, Schaltpläne) und wird vor der Freigabe dieser Unterlagen
durchgeführt.
E-Wert:
"Entdeckungswahrscheinlichkeit"; Abschätzung der Wahrscheinlichkeit,
mit der die zu bewertende Fehlerursache
/ der zu bewertende möglich Fehler in einem
definierten Zeitraum (z. B. spezifizierte Lebensdauer des Produktes)
/ bis zu einem definierten Zeitpunkt (z. B. bis zur letzten Endprüfung
beim Kunden) entdeckt werden kann. Der Wertebereich erstreckt sich über
die ganzen Zahlen zwischen 1 (maximale Entdeckbarkeit) und 10 (keine
Entdeckbarkeit). Bewertungskataloge konkretisieren diese Abstufung.
Diese Angabe kann aus Berechnungen bzw. Erfahrungswerten ermittelt werden.
Der E-Wert geht in die Berechnung der RPZ ein. Für
die Abschätzung der Entdeckungswahrscheinlichkeit
sollte eine Reichweite festgelegt werden. Möglich sind z. B. eine
Musterphase, zwischen Ablieferung und Ende der spezifizierten Lebensdauer,
bis zur eigenen Endprüfung. Zur Begründung des gewählten
E-Wertes werden Entdeckungsmaßnahmen
angegeben.
Entdeckungsmaßnahmen (Prüfmaßnahmen):
Maßnahmen, die den angegebenen E-Wert sicherstellen
sollen. Diese können sich auf den Anfangsstand
oder einen Änderungsstand beziehen.
Werden Entdeckungsmaßnahmen in Anfangsständen festgehalten,
waren sie zum Zeitpunkt der FMEA-Erstellung entweder bereits abgeschlossen
oder fest im Projekt eingeplant. Im Rahmen der Risikominimierung
können bei Bedarf zusätzliche Entdeckungsmaßnahmen als
Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen, umgesetzt bzw. abgeschlossen
werden. Diese werden mit Verantwortlichem, Erledigungstermin und Status
in der FMEA-Dokumentation geführt.
Entdeckungswahrscheinlichkeit
(E-Wert):
vgl. E-Wert
Fehler (möglicher; Fehlermöglichkeit):
In der Ursachen-Wirkungskette zwischen möglicher Fehlerursache
und möglicher Fehlerfolge stehendes
unerwünschtes Ereignis / stehender unerwünschter Zustand des
Untersuchungsobjektes. Es handelt sich um eine Abweichung von geforderten
/ spezifizierten Eigenschaften oder Funktionen
des Untersuchungsobjektes. Diese liegen u. a. in einer falschen Erfüllung
einer vorgegebenen Funktion, der Nichterfüllung der Funktion oder
der Funktionserfüllung ohne dass die Voraussetzungen dafür
vorliegen. Die Beschreibung möglicher Fehler sollte präzise
und prägnant sein und es erlauben, einzelne Fehlerbilder /-fälle
voneinander zu unterscheiden. In der Regel werden in FMEAs
anders als in Fehlerbaumanalysen einzelne Fehler und nicht das Zusammentreffen
voneinander unabhängiger Fehler untersucht.
Fehlerfolge
(mögliche):
Sachverhalt, der die möglichen Auswirkungen eines gegebenen möglichen
Fehlers beschreibt. In der Regel beziehen sich
diese Auswirkungen auf den Kunden, der das Produkt anwendet oder anderweitig
von dem Produkt im Fehlerfall betroffen sein könnte. Einem möglichen
Fehler können in der FMEA mehrere Fehlerfolgen
zugeordnet werden. Die Risikokomponente B-Wert
wird jeder erwarteten Fehlerfolgen zugeordnet.
Fehlerursache
(mögliche):
Sachverhalt, der die möglichen Ursachen eines gegebenen möglichen
Fehlers beschreibt. Je nach FMEA-Art kommen unterschiedliche
Kategorien von Fehlerursachen in Frage:
Bei einer System-FMEA sind dies i. d. R.
Ausfälle der Systembestandteile während der spezifizierten
Lebensdauer des Produktes (z. B. Undichtigkeit einer Rohrleitung, falsches
Signal eines Sensors, ausbleibende Reaktion einer Steuereinheit).
Bei der Konstruktions-FMEA sind dies
i. d. R. die Merkmale der Produktauslegung (z. B. Länge zu groß
ausgelegt, Oberfläche zu rau ausgelegt, Spiel zu groß)
Bei der Prozess-FMEA sind dies innere und
äußere Einflüsse auf den Prozess
(z. B. falsche Bedienung, Verschleiß der Maschine, ungeeignetes
Bearbeitungsverfahren, Luftfeuchte zu hoch, Betriebsstoffe überaltert)
Einem möglichen Fehler können in der FMEA
mehrere Fehlerursachen zugeordnet werden. Die Risikokomponenten A-Wert
und E-Wert können spezifische für jede
Fehlerursache angegeben werden.
FMEA:
Abkürzung für Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analyse.
Hierbei wird ein Untersuchungsobjekt in einem bestimmten Entstehung-,
Entwicklungs, Planungsabschnitt auf mögliche Fehler
untersucht, deren Risiko abgeschätzt sowie
bei Bedarf eine Risikominimierung durchgeführt.
Die FMEA ist eine präventive Methode und dient dazu, Fehler im
Einsatz eines Produktes zu vermeiden. Dies geschieht, indem die Phasen,
in denen Fehler oft in das Produkt "eingebaut" werden, nämlich
Entwicklung und Fertigungsprozess, untersucht werden, bevor deren Ergebnisse
weiterverwendet werden. Es extisieren in der Praxis viele verschiedene
FMEA-Arten mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die klassischen FMEA-Arten
sind System-FMEA, Konstruktions-FMEA
und Prozess-FMEA.
Die FMEA in ihrer heute verbreiteten Anwendung in der Industrie stellt
kein genormtes Verfahren dar. Es existieren verschiedene Methodenbeschreibungen
in der Automobilindustrie (z. B. Verband der Automobilindustrie e. V.
(VDA), QS9000). Da diese Methodenbeschreibungen oft den Charakter von
Vorschlägen haben und nicht alle Produkt- und Prozesskategorien
abdecken können, müssen die methodischen Freiheitsgrade durch
den Anwender der FMEA im Sinne der Zielsetzung sinnvoll genutzt werden.
FMEA-Formblatt:
Hauptbestandteil der FMEA-Dokumentation. Es existieren verschiedene
tabellenartige Vorlagen (Layouts) wie z. B. nach VDA, QS9000 und firmenspezifische,
die aber in der Regel alle die Informationen zu Funktionen,
Fehlerfolgen, Fehler,
Fehlerursachen, Anfangsständen
und Änderungsständen beinhalten.
Zur Gesamtdokumentation der FMEA sollte das FMEA-Formblatt
ergänzt werden um zusätzliche Angaben zum Untersuchungsobjekt
(z. B. Blockdiagramm, Baumdiagramm, Flow Chart) und zu den Projektrahmenbedingungen
(z. B. Angaben zum FMEA-Team, den angewendeten
Bewertungskatalogen, betrachteter Entwicklungsstand, den Einschränkungen
und Abgrenzungen in der FMEA). Ggf. kommen Auswertungen der Risikobewertung
und Maßnahmenkataloge hinzu.
FMEA-Team:
Gruppe aus Fachleuten, die gemeinsam - oft mit Unterstützung eines
Moderators - die FMEA-Inhalte erarbeiten. Das FMEA-Team ist interdisziplinär
zusammengesetzt und hat eine typische Größe von 4 bis 10
Personen. Dem FMEA-Team kommt die Bedeutung zu, das Risiko
des Untersuchungsobjektes herauszuarbeiten. Dies erfolgt nicht nur dadurch,
dass Sachverhalte als risikobehaftet eingeschätzt werden, sondern
auch dadurch, dass Sachverhalte identifiziert werden zu denen keine
Risikobewertung (z. B. wegen fehlender
Informationen) möglich ist. Letzterer Sachverhalt kann dadurch
ausgedrückt werden, indem hier der A-Wert
auf sein Maximum von 10 gesetzt wird. Solche Situationen müssen
dann umgehend durch Beschaffen der fehlenden Informationen bewertbar
gemacht werden.
Funktion:
Sachverhalt, der eine einzelne Anforderung an das Untersuchungsobjekt
beschreibt. Funktionen ergeben sich aus Kundenforderungen, (internen
/ externen) Spezifikationen, Lasten- und Pflichtenheften. Das Untersuchungsobjekt
wird durch ausreichend viele Funktionen beschrieben, die jeweils einen
möglichst abgeschlossenen Aspekt abdecken (z. B. gewährleistet
richtige Temperatur im Heizkessel). Funktionen sollten präzise
und prägnant sein. Sie haben die Aufgabe, das Auffinden von Fehlermöglichkeiten
vorzubereiten. Im einfachsten Fall ergibt sich durch Negation ein möglicher
Fehler aus einer Funktion. Funktionen sollten so gestaltet sein, dass
sie eine Spezifikation enthalten oder darauf verweisen (z. B. gewährleistet
Temperatur im Heizkessel von 70°C bis 80°C im spezifizierten
Druckbereich). Die Berücksichtigung von Funktionen in dieser Weise
in der FMEA erlaubt es zudem, die (Kunden-) Anforderungen
nochmals zu überprüfen und Spezifikationslücken zu finden.
Konstruktions-FMEA:
vgl. Design-FMEA
Prozess-FMEA:
Klassische Art der FMEA, die sich dadurch auszeichnet,
dass Prozessschritte bzw. Arbeitsschritte (z. B. der Produktherstellung)
auf Fehlermöglichkeiten hin untersucht werden,
die inneren und äußeren Einflüsse (z. B. in den Kategorien
Mensch, Maschine, Material, Mitwelt, Methode) als mögliche Fehlerursachen
angenommen werden und Fehlerfolgen sich (direkt
oder indirekt) auf das Gesamtprodukt und oftmals zusätzlich auf
die wirtschaftlichen und ggf. sicherheitsrelevanten Auswirkungen der
Produktherstellung beziehen. Die Prozess-FMEA bewertet die Prozessplanung
vor Freigabe bzw. produktivem Einsatz der Prozesse.
Risiko:
Bewertungsgröße für ein Ereignis oder einen Zustand,
bei dem die Auftretenswahrscheinlichkeit
und die Schadensschwere (Bedeutung) gleichwertig
berücksicht werden. In der FMEA wird eine dritte, gleichwertige
Komponente zur Bestimmung des Risikos hinzugenommen, nämlich die
Entdeckungswahrscheinlichkeit.
Risikoanalyse:
Aufstellen der Ursachen-Wirkungsketten zwischen Fehlerursache,
Fehler und Fehlerfolge.
Dem geht die Festlegung der zu betrachtenden Fehler über die Ermittlung
von Funktionen voraus.
Risikobewertung:
Bestimmung des Risikos einer Ursache-Wirkungskette
bestehend aus möglicher Fehlerursache,
möglichem Fehler und möglicher Fehlerfolge
durch Angabe der Auftretenswahrscheinlichkeit
(A-Wert) der Fehlerursache, Entdeckungswahrscheinlichkeit
(E-Wert) i. d. R. der Fehlerursache oder des Fehlers
und der Bedeutung (B-Wert)
der Fehlerfolgen. Hierzu werden Bewertungskataloge verwendet, aus denen
sich für jede Bewertungskatagorie ein ganzzahliger Wert zwischen
1 und 10 ablesen lässt. Als Bewertungsgröße des Risikos
wird die Risikoprioritätszahl (RPZ) durch Multiplikation
der drei Einzelwerte berechnet.
Risikominimierung:
Untersuchung der abgeschlossenen Risikobewertung
(Anfangsstand oder spätere Änderungsstände)
auf Handlungsbedarf und ggf. Einleiten und Abschließen von Verbesserungsmaßnahmen.
RPZ (Risikoprioritätszahl):
Produkt aus dem A-Wert, dem B-Wert
und dem E-Wert. Die RPZ stellt die Bewertungsgröße
für das Risiko einer Fehlerursache
in der FMEA dar. Jede Fehlerursache erhält
eine (individuelle) RPZ.
System-FMEA:
Klassische Art der FMEA, die sich dadurch auszeichnet,
dass ein komplexeres System (z. B. Heizung, Antrieb eines Fahrzeugs)
in einer frühen Planungsphase auf Fehlermöglichkeiten
hin untersucht wird, die Ausfälle von Systemteilen (z. B. Temperatursensor,
Leitungen, Antriebswelle) als mögliche Fehlerursachen
angenommen werden und Fehlerfolgen sich auf
den Kunden des Gesamtproduktes bzw. auf die Umgebung und Dritte beziehen.
Die System-FMEA bewertet das Systemkonzept zum Abschluss der Lastenheftphase.
Hinweis: Der Verband
der Automobilindstrie e. V. (VDA) verwendet in seinem Band 4, Teil 2
(Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz - System-FMEA) den Begriff
System-FMEA in einer anderen Bedeutung. Hier wird die gesamte FMEA-Aktivität
in einem Projekt (produkt- und prozessbezogen) als System-FMEA bezeichnet,
wobei je nach Betrachtungstiefe wiederum die klassische Bedeutung der
System-FMEA, Konstruktions-FMEA und Prozess-FMEA zu Tage tritt.
verbesserter
Zustand (Änderungsstand):
vgl. Änderungsstand
Vermeidungsmaßnahmen (Verhütungsmaßnahmen):
Maßnahmen, die den angegebenen A-Wert sicherstellen
sollen. Diese können sich auf den Anfangsstand
oder einen Änderungsstand beziehen.
Werden Vermeidungsmaßnahmen in Anfangsständen festgehalten,
waren sie zum Zeitpunkt der FMEA-Erstellung entweder bereits abgeschlossen
oder fest im Projekt eingeplant. Im Rahmen der Risikominimierung
können bei Bedarf zusätzliche Vermeidungsmaßnahmen als
Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen, umgesetzt bzw. abgeschlossen
werden. Diese werden mit Verantwortlichem, Erledigungstermin und Status
in der FMEA-Dokumentation geführt