FMEA
- Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analyse
Die Methode
Der
FMEA-Ablauf

1.
Strukturanalyse:
Strukturanalyse bedeutet das Gliedern des Betrachtungsgegenstandes der
FMEA in einzelne Elemente, das Abgrenzen des Betrachtungsgegenstandes
nach Aussen und das Abgrenzen der Elemente des Betrachtungsgegenstandes
gegeneinander. Als Hilfsmittel empfiehlt VDA 1996 den Strukturbaum zur
hierarchischen Gliederung. Weitere Möglichkeiten bestehen in der
Anwendnung von Blockdiagrammen und Flussdiagrammen.
Anhand der Strukturanalyse sollten auch die zu untersuchenden bzw. nicht
zu untersuchenden Elemente des Betrachtungsgegenstandes identifiziert
werden.
Weiterhin sollte (insbesondere bei einer hierarchischen Strukturanalyse)
anhand der Strukturanalyse das Feld der möglichen Fehler (fehlerrelevante
Elemente, z. B. Komponenten, Prozessschritte), möglichen Ursachen
(fehlerursachenrelevante Elemente, z. B. Auslegungsdaten der jeweiligen
Komponente, 5 Ms) und möglichen Fehlerfolgen (fehlerfolgenrelevante
Elemente, z. B. Baugruppe, System, Produkt, Produktion) festgelegt werden.
2.
Funktionsanalyse:
Für die zuvor festgelegten fehlerrelevanten Elemente des Betrachtungsgegenstandes
werden die Funktionen
ermittelt. Nach VDA 1996 werden auch Funktionen für fehlerfolgen-
und fehlerursachenrelevante Elemente des Betrachtungsgegenstandes benötigt.
VDA 1996 empfiehlt auch die Vernetzung von Funktionen untereinander,
um das funktionsmäßige Zusammenwirken der Elemente des Betrachtungsgegenstandes
entlang der Strukturhierarchie deutlich zu machen. Dies ist eine Vorbereitung
für den späteren Aufbau von Fehlermechanismen (Fehlerursache,
Feher, Fehlerfolge), die entlang der Funktionspfade laufen müssen.
3.
Fehleranalyse:
Aus den zuvor festgelegten Funktionen werden Fehlfunktionen ermittelt.
Die Fehlfunktionen der fehlerrelevanten Elemente des Betrachtungsgegenstandes
werden die möglichen
Fehler der FMEA. Nach VDA 1996 werden auch Fehlfunktionen aus Funktionen
der fehlerursachen- und fehlerfolgenrelevanten Elemente abgeleitet.
Diese bilden dann eine Basis für die nachfolgende Zuordnung von
Fehlerursachen
und Fehlerfolgen
zum jeweiligen möglichen Fehler.
Weiterer Bestandteil der Fehleranalyse ist die Zuordnung von Fehlerursache
und Fehlerfolgen zu allen zuvor festgelegten möglichen Fehlern
(Fehlfunktionen der fehlerrelevanten Elemente des Betrachtungsgegenstandes).
VDA 1996 empfiehlt diese Zuordnung nicht wie sonst üblich im FMEA-Formblatt
durchzuführen, sondern in einer eigenen Struktur, dem sogenannten
Fehlernetz. Das Fehlernetz drückt Ursache/Wirkungsbeziehungen aus,
wie sie zwischen Fehlerursache und Fehler sowie zwischen Fehler und
Fehlerfolge bestehen.
4.
Risikobewertung (für den derzeitigen Zustand):
Für jeden Fehlermechanismus (beginnend mit einer Fehlerursache)
werden Kennzahlen (jeweils ganzzahlig im Bereich von 1-10) für
die Auftretenswahrscheinlichkeit
(A-Wert), die Entdeckungswahrscheinlichkeit
(E-Wert) und die Bedeutung
(B-Wert) festgelegt. Liegen mehrere Fehlerfolgen vor, so wird der B-Wert
der schwerwiegendsten Fehlerfolge herangezogen. Die Bestimmung der Auftretenswahrscheinlichkeit
erfolgt unter Berücksichtigung von wirksamen Vermeidungsmaßnahmen.
Die Bestimmung der Entdeckungswahrscheinlichkeit erfolgt unter Berücksichtigung
von wirksamen Entdeckungsmaßnahmen.
Diese Einzelwerte werden zur Risikoprioritätszahl
(RPZ) multipliziert.
Die
FMEA-Struktur (Analyse des derzeitigen Zustandes)

5.
Risikominimierung:
Ausgehend von der
Risikobewertung für den derzeitigen Zustand werden in der Reihenfolge
absteigender RPZ- und Einzelwerte für die entsprechenden Fehlermechanismen
Verbesserungsmaßnahmen gesucht. Diese können eine Reduzierung
des B-Wertes (über den Ausschluss der bisher gravierendsten Fehlerfolge
durch Konzept- oder Designänderungen), eine Reduzierung des A-Wertes
(zusätzliche Vermeidungsmaßnahmen) oder eine Reduzierung
des E-Wertes (zusätzliche Entdeckungs-maßnahmen) nach sich
ziehen. Nicht betroffene Bewertungsfaktoren werden aus dem derzeitigen
Zustand unverändert übernommen. Eine neue RPZ kann für
den verbesserten
Zustand / Änderungsstand
berechnet werden.
Für jede vorgeschlagene / vereinbarte Maßnahme werden der
Verantwortliche, der (vorgesehene bzw. tatsächliche) Erledigungstermin
und der aktuelle Status (z. B. unbearbeitet, in Bearbeitung, abgeschlossen,
verworfen) festgelegt und gepflegt.
Dieser Vorgang der Risikominimierung kann in einem Projekt mehrfach
durchlaufen werden.
Die
FMEA-Struktur (Risikominimierung)
